Zuzahlung bei Fahrkosten und Befreiung Krankenfahrt auch zur Kur. Zuzahlungs-Rechner 2018
Krankenfahrt Zuzahlung Befreiung
Kosten-Übernahme Krankenfahrt
Die Kranken-Kasse übernimmt die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn diese Fahrten zwingend notwendig sind. Das gilt allerdings nur, wenn ein anderes Verkehrsmittel (öffentlich oder privat PKW) aus medizinischen Gründen nicht vertretbar ist. Weiterhin muss die Fahrt vorab genehmigt werden. Die Zuzahlung beträgt jeweils zehn Prozent der Fahrkosten. Dabei sind mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Fahrt zu zahlen. Das gilt allerdings nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Belastungsgrenze Eigenanteil
Als Versicherte einer GKV müssen Sie während jedes Kalender-Jahres bis zur persönlich geltenden Höchstgrenze zuzahlen. Diese Höchstgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Brutto-Einkünfte. Das gilt für die Einnahmen aller in einem Haushalt lebenden Personen. Anders, wenn Sie sich wegen einer schweren chronischen Krankheit in Dauer-Behandlung befinden. Dabei beträgt die Grenze nur ein Prozent. Zur Berechnung kommt noch ein Freibetrag für Partner und Kinder hinzu. Diese werden jedes Jahr neu festgelegt.
Sie können im voraus den Höchstbetrag an die Krankenkasse zahlen. Dann werden Sie für das ganze Jahr befreit. Somit brauchen Sie im ganzen Jahr keine Belege mehr zu sammeln. Prüfen Sie deshalb, ob Sie im Folgejahr Ihre Belastungs-Grenze erreichen. Die Befreiung gilt dann für alle Mitglieder Ihres Haushalts.
Sie können mit unserem Rechner ihre jährliche Belastungs-Grenze selbst ganz einfach ermitteln. Wenn der Eigen-Anteil diesen Betrag übersteigt, lohnt sich die Befreiung.
Unseren Zuzahlungs-Rechner passen wir immer zum Ende eines jeden Jahres für das Folgejahr mit einem Update an. Dabei werden beispielsweise die jährlich aktuellen Freibeträge für Ehegatten und Kinder bedacht. Ebenso passen wir die jeweils aktuellen Regel-Leistungs-Bezüge für ALG II-Bezieherim Programm-Update jedes Jahr neu an.