Anschnallpflicht einheitlich seit 2014
Anschnallpflicht Taxifahrer
Die Pflicht zum Anschnallen gilt auch für Taxifahrer und Mietwagenfahrer seit dem 30.10.2014:
Die 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, verkündet am 29.10.2014. Damit gilt die generelle Gurtpflicht für Taxifahrer oder Mietwagenfahrer seit dem 30.10.2014.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen, ist aktuell mit dem am 29.10.2014 ausgegebenen Bundesgesetzblatt geändert und verkündet worden.
Anschnallen auch für Hunde
Einen Hund im Auto anschnallen? Hunde darf man nicht ohne Sicherung auf dem Beifahrersitz befördern. Gemäß StVO ist das keine ausreichende Lade-Sicherung. Der Hund kann durch den Fahrgastraum geschleudert werden. Wegen Nervosität und Unruhe bewegt er sich selbstständig im Auto. Somit ist der Hund ein Sicherheitsrisiko.
Da Sicherheitsgurte dem Hund nicht richtig passen, reicht das nicht aus. Es gibt im Handel auch Sicherheitsgurte für Hunde. Damit schnallen Sie auch Ihren Hund sicher an.
Dass die Anschnallpflicht auch für Taxifahrer gilt, ist nur logisch, weshalb es mich wundert, dass diese erst 2014 gesetzlich geltend gemacht wurde. Ich vermute jedoch, dass bereits zuvor die absolute Mehrheit sich freiwillig angeschnallt hat. Schließlich möchte man als Taxifahrer nicht nur sich selbst schützen, sondern auch auf Krankenfahrten angewiesene Mitfahrer, die auf ein schnelles Erreichen des Ziels angewiesen sind.
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Anschnallpflicht. Interessant, dass diese seit 2014 auch für Taxifahrer und Mietwagenfahrer gilt. Ich will bald eine Flughafenfahrt mit dem Taxi bestellen, da ich sehr früh am morgen fliege und bin daher auf diesen spannenden Artikel gestoßen.